Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Stand: 31.01.2023
1. Allgemeines
Mit der Erteilung eines Auftrags werden die Geschäftsbedingungen von Ideen - Fee Atelier Hochzeitsmanufaktur anerkannt. Mündliche Absprachen sowie weitere Vereinbarungen des Käufers müssen schriftlich bestätigt werden, andernfalls werden sie nicht Vertragsbestandteil.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Auftrag ohne Schadensersatzpflicht zurückzutreten, soweit ihm die Erbringung der Leistung unmöglich ist, sei es wegen höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder Nicht- oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung des Zulieferers des Verkäufers. Der Verkäufer wird die erhaltene Gegenleistung unverzüglich rückerstatten. Bei Aufträgen, die vom Verkäufer nicht gesondert bestätigt werden, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowie auf die Anrechnung von Gegenansprüchen jeder Art verzichtet der Käufer hiermit ausdrücklich.
2. Lieferung und Preise
Die Preise sind ausschließlich in Euro zu verstehen und unterliegt dem Kleingewerbegesetzt ohne Mehrwertsteuersatz. Die Berichtigung irrtümlich falsch notierter Preise auf Auftrag oder Rechnung behält sich der Verkäufer vor. Der Versand erfolgt nach vorab Gutschrift und Gefahr des Käufers frei Bestimmungsstation billigst. Rollgeld oder Zustellungsgebühr gehen zu Lasten des Käufers. Für Ladengeschäfte gilt bei Lieferung die sofortige Vergütung der Ware in bar oder unbar, hier entfallen weitere Liefer- oder Versandgebühren. Entstehende Mehrkosten bei Versand gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden berechnet. Der Verkäufer ist zu Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% berechtigt. Voraussichtliche Lieferzeiten verstehen sich ohne Gewähr. Streiks oder ähnliche Ereignisse entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht. Bei unbefriedigenden Auskünften überfälliger Rechnungen erlischt die Lieferzeitangabe und Lieferpflicht. Bei Überschreitung des vereinbarten Liefertermins hat der Käufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu bewilligen. Die Nachlieferfrist tritt erst nach Ablauf der Lieferfrist in Kraft und wird von dem Tag an gerechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreibebrief beim Verkäufer eingeht. Die Nachnahmespesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Exportlieferungen gelten gesonderte Lieferbedingungen.
3. Haftungsausschluss
Bei Nichterfüllung Schadensersatzansprüche jeder Art wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
4. Zahlung
Für Ladengeschäfte gilt bei Lieferung die sofortige Vergütung der Ware in bar oder unbar (über Zahlungsdienstleister wie z.B. PayPal - siehe Bedingungen des Zahlungsdienstleisters). Hier entfallen weitere Liefer- oder Versandgebühren. Rechnungen sind sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Kreditzinsen.
5. Reklamationen
Beanstandungen können nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware unter Beifügung der Lieferscheine oder dem Rechnungsduplikat erfolgen. Handelsübliche Abweichungen der Qualität und Farbe können nicht beanstandet werden. Ersatzansprüche bei Anlieferung von beschädigten Paketen können nur gemacht werden, wenn bei der Reklamation die schriftliche Bestätigung des Überbringers eingereicht wird. Rücksendungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung, sonst wird die Annahme verweigert. Unfreie Rücksendungen können leider nicht angenommen werden.
Von der Reklamation sind jegliche indiviuell, gewünschten Anfertigungen ausgeschlossen.
Der Kunde erhält hier vorab, Bild-und Videomaterial vom Verkäufer zugesendet.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Zahlung unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Eigentumsvorbehalt schließt das Recht des Käufers nicht aus, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu verbrauchen. Der Käufer darf die vom Eigentumsvorbehalt betroffene Ware weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Im Falle der Bearbeitung von Vorbehaltsware zu einer neuen Sache erfolgt die Verarbeitung auf Kosten des Käufers in jedem Falle für den Verkäufer, so dass der Verkäufer in jedem Zustand der Bearbeitung Eigentümer ist. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, tritt der Käufer dem Verkäufer das Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache schon jetzt ab. Der Käufer tritt ferner schon jetzt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf von Vorbehaltsware, gleichgültig, ob verarbeitet oder nicht verarbeitet, in dem Umfange an den Verkäufer ab, wie sie dem Wertanteil der Vorbehaltsware an dem verkauften Erzeugnis entspricht. Beim Käufer eingegangene Forderungsbeiträge oder für die Forderung hingegebene Schecks sind dem Verkäufer nach Aufforderung sofort weiterzuleiten und zu übertragen. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zur Einbeziehung der abgetretenen Forderungen; die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt hierdurch jedoch nicht berührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nachkommt. Werden das Vorbehaltseigentum und die weiteren Sicherheiten durch Dritte gepfändet oder auf andere Weise beeinträchtigt, so hat der Käufer sofort zu widersprechen und dem Verkäufer unverzüglich durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Verlangen über den vorhandenen Warenbestand, über die Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit fremden Waren sowie über die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Auskunft zu erteilen oder Rechnung zu legen. Der Verkäufer verpflichtet sich unter Vorbehalt der Auswahl, die ihm zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch bei Wechselklage, ist Rotenburg Wümme - Niedersachsen. Es gelten die jeweils neuesten Geschäftsbedingungen.
8. Haftungshinweis
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